Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.

CANNABIS ALS MEDIZIN

Durch den Erlass des Cannabis-Gesetzes 2017 dürfen Ärzte aller Fachrichtungen, Zahn- und Tierärzte ausgenommen, ihren Patienten medizinische Cannabis-Blüten und -Extrakte  verschreiben.

Dies erfolgt auf einem Privatrezept oder, bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, auf einem BTM-Rezept. Die Kostenübernahme muss vor der Verschreibung zu Lasten der Krankenkasse gestellt und genehmigt sein.

In welchem Krankheitsfall eine Cannabis-Behandlung sinnvoll ist, entscheidet der Arzt. Grundsätzlich unterliegt das Verschreiben der Therapiehoheit des behandelnden Arztes.

Wer bekommt medizinisches Cannabis verschrieben?

Es sind in der Regel unheilbar chronisch Erkrankte, welchen Cannabis als Medikament verordnet wird. Laut Gesetz sollten die Patienten austherapiert sein. Eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht. Potentielle Patienten lassen sich in mehrere Gruppen unterteilen:

  • Chronische Schmerzpatienten
  • Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Multipler Sklerose oder Tourette.
  • Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder ADHS.
  • Patienten mit chronisch entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, etc.
  • Krebs- oder HIV-Patienten

Voraussetzung für Cannabis als Medizin?

  • Die wichtigste Voraussetzung ist die gesicherte Diagnose mindestens einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung.
  • Benötigt wird eine positive Einschätzung des Therapieverlaufes durch den verordnenden Arzt.
  • Sämtliche erfolgten Therapieversuche, sowohl medikamentöser, als auch anderer Art müssen dokumentiert sein.
  • Es werden Studien bzw. deren Ergebnisse benötigt, welche belegen, dass Cannabis den Krankheitsverlauf, bzw. die Symptome der vorhandenen Krankheit positiv beeinflusst.
  • Es dürfen keine Erkrankungen vorliegen, bei denen es zu Behandlungskonflikten mit einer Cannabis-Medikation kommen kann. Dazu gehören einige psychische Erkrankungen und manchmal Herz-, Kreislauferkrankungen. Die medizinischen Risiken sind unbedingt vor der ersten Einnahme mit dem verordnenden Arzt abzuklären.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wenn all diese Voraussetzungen gegeben sind, kann man eine Kosten­übernahme für seine Cannabis-Medikation bei der Krankenkasse beantragen.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Therapie Ihrer Erkrankung mit Cannabis-Medikamenten. Sie benötigen seine Unterstützung und Mitarbeit bei diesem Antrag!

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach dem Antragsformular zur Kostenübernahme für medizinische Cannabis-Blüten. Manche Kassen bieten dieses auch als Download an.

Sie können und sollten Ihrem Arzt zuarbeiten! Erstellen Sie eine Liste der bisher verabreichten Medikationen zur Behandlung der angegebenen Erkrankungen. Führen Sie auf, aus welchen Gründen diese Therapien abgebrochen und nicht weitergeführt wurden. Zusätzlich fügen Sie alle bisher erfolgten nicht medikamentösen Therapien, wie z. B. Krankengymnastik, Psychotherapien, Reha-Sport, etc. dazu. Dokumente von stationären Aufenthalten gehören auch zu den erforderlichen Dokumenten. Suchen Sie Studien heraus, falls Ihr Arzt es nicht tut, welche Therapieerfolge bei der Behandlung ähnlicher Fälle, wie Ihrem erfolgten.

Übergeben Sie diese Unterlagen mit dem Antragsformular Ihrem Arzt zum Fertigstellen. Der Arzt versendet die Unterlagen in der Regel an die Krankenkasse.

Bei einem positiven Bescheid können Sie sich von nun an bei Ihrem Arzt ein BTM-Rezept über die genehmigten Präparate holen.

Die Entscheidung über die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis muss innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang erfolgen. Bei Hinzunahme des MDK beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen. Bei einer Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung beträgt die Frist nur drei Tage. Sollten die Krankenkassen sich nicht an die verbindlichen Fristen halten, gilt die Kostenzusage als erteilt. Es tritt eine Genehmigungsfiktion ein.

Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzureichen.

Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema oder Beratung und Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Kostenübernahme benötigen, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.

(mit freundlicher Genehmigung von Christian Hirschfeld, www.diehanfapotheke.de, übernommen)